ÜK (Überbetrieblicher Kurs)
ÜK (Überbetrieblicher Kurs)
Kursteilnahme
Die schulisch organisierte Grundbildung zum Kaufmann EFZ/zur Kauffrau EFZ erfolgt an Privatschulen bzw. an Wirtschafts-/Handelsmittelschulen mit einem anschliessenden Langzeitpraktikum (LZP) in einem Praktikumsbetrieb.
Verteilt über das LZP finden sechs Präsenz-ÜK-Tage statt. Hinzu kommt E-Learning mittels der Plattform KONVINK im Umfang von 2 weiteren ÜK-Tagen.
Kurskosten
Die Kurskosten, nach Abzug der Bundes- und Kantonssubventionen, sind gesetzlich durch die Praxisbetriebe zu übernehmen und betragen zurzeit CHF 225.- pro Präsenz-Kurstag/Teilnehmer INKLUSIVE Kosten für die Lehrabschlussprüfungen (betrieblicher Teil) sowie CHF 320.- für beide Nichtpräsenz-Tag/Teilnehmer. Diese werden mit dem ÜK 1 einmalig in Rechnung gestellt. Gemäss Gesetz sind die Praxisbetriebe verpflichtet auch die Kosten für das einzige offizielle Lehrmittel, die Lern- und Leistungsdokumentation LLD (CHF 80.-), sowie ggf. anfallende Reise- und Verpflegungsspesen zu übernehmen. Die 6 Präsenz-Kurstage gelten als Arbeitszeit. Es müssen keine weiteren Kosten, wie Mitgliederbeiträge, bezahlt werden.
Klasseneinteilung
Die Klasseneinteilungen und die ÜK-Leitenden bleiben in der Regel über alle 6 Kurstage bestehen. Umteilungen können, nur in begründeten Ausnahmefällen in Absprache mit dem ÜK-Sekretariat erfolgen. Das ÜK-Sekretariat behält sich das Recht vor, unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Vorkommnissen Klassenumteilungen, Klassenzusammenlegung vorzunehmen.
Aufgebote für Kursbesuche
Die Praktikantinnen/Praktikanten erhalten die Einladung via educola. Keine Anmeldung notwendig.
Für den 1. ÜK sind seitens Lernende mitzunehmen:
• die LLD (Handbuch)
• ein Notebook mit Internetzugangsmöglichkeit und dem KONVINK-Passwort
• sowie Weiteres gemäss Einladung via educola.
Absenzen
Da der Besuch aller ÜK-Tage obligatorisch ist, müssen verpasste Kurse nachgeholt werden. Können Praktikanten aus (Krankheit, Unfall etc.) nicht am vorgesehenen Kurs teilnehmen, ist die Absenz vor Beginn des Kurses der/dem ÜK-Leitenden schriftlich durch den Praxisbetrieb zu melden. Bei Absenzen ohne Arztzeugnis, welches innert drei Tagen an das ÜK-Sekretariat zuzustellen ist, wird für die Nachholung ein Unkostenbeitrag von CHF 450.00.- verrechnet. Absenzen und ungebührliches Verhalten werden den Praxisbetrieben gemeldet.
Weitere Hinweise
Die Praxisbildner/innen in den Praxisbetrieben werden gebeten, sich über ihre Aufgaben und diejenigen ihrer Lernenden frühzeitig zu informieren.