Informationen für neue Prüfungsexperten (PEX) – KV Branche D&A Kanton Aargau
Prüfungsexperten (PEX) –
KV Branche D&A Kanton Aargau
Qualifikationsverfahren mündlich und schriftlich
Herzlichen Dank für Ihr Interesse, als Prüfungsexpertin/Prüfungsexperte (PEX) tätig zu sein.
Aufgaben
Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:
- erstellen individuelle Prüfungsgespräche für das mündliche Qualifikationsverfahren.
- leiten Prüfungsgespräche (Rollenspiel und Fachgespräch) und halten die Ergebnisse schriftlich fest.
- überwachen beim schriftlichen Qualifikationsverfahren den Prüfungsverlauf.
- bewerten Kandidatenleistungen anhand der vorgegebenen Bewertungsdokumente und Bewertungskriterien.
- bilden sich selbständig weiter und orientieren sich an der neusten Bildungsverordnung.
- nehmen ihre Rolle wahr und stellen so Verwaltungsrechtes Handeln sicher.
Anforderungen
Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten:
- sind im Besitz einer abgeschlossenen kaufmännischen Grundausbildung für den Berufsbereich, in dem sie prüfen (Niveau EFZ) oder einer höheren kaufmännischen Fachausbildung. (EFZ /Diplome beilegen)
- bringen mind. 5 Jahre Erfahrung als Berufs- oder Praxisbildner/in von Kaufleuten D+A mit.
- verfügen über den Berufsbilderkurs mit 40 Kursstunden (Kursausweis beilegen) oder eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 100 Lernstunden
- stehen aktiv im Erwerbsleben in einer kaufmännischen Funktion
- sind zwischen 25 und 65 Jahre alt (Kurz-Lebenslauf mit Farbfoto beilegen)
- bilden sich in Kursen weiter, welche vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Branchen angeboten werden.
- besitzen qualifizierte fachliche Bildung sowie über angemessene pädagogische und methodisch didaktische Fähigkeiten.