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ÜK (Überbetrieblicher Kurs)
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Kursteilnahme Die Überbetrieblichen Kurse sind obligatorischer Bestandteil der neuen kaufmännischen Grundbildung. Verteilt über die 3 Lehrjahre finden im Kanton Aargau vier Kurse à 2 Tage während 2-wöchigen „ÜK-Zeitfenstern“ statt. Kurskosten Die Kurskosten betragen zurzeit Fr. 225.- pro Kurstag/Teilnehmer INKLUSIVE Kosten für die Lehrabschlussprüfungen (betrieblicher Teil). Sie sind gemäss Gesetz vollumfänglich durch den Lehrbetrieb zu übernehmen wie die Kosten für den Modelllehrgang (CHF 100.--) sowie anfallen-de Reisespesen. Die Kurstage gelten als Arbeitszeit. Modell-Lehrgang der Branche D&A Der Modell-Lehrgang für die Lernenden wird den Lehrbetrieben automatisch mit Rechnung zugestellt und ist am ersten Kurstag des 1. ÜK sowie an allen weiteren ÜK durch die Lernenden mitzubringen. Der Modelllehrgang D&A bildet die Grundlage (einziges offizielle ÜK-Lehrmittel, ehemals Branchenkunde) für die Ausbildung der Lernenden. Weitere Exemplare können direkt beim Verlag bestellt werden: Informationen zur Bestellung Klasseneinteilung Die Klasseneinteilungen und die ÜK-Leitenden bleiben in der Regel über alle 4 Kurse bestehen. Umteilungen können, nur in begründeten Ausnahmefällen in Absprache mit dem ÜK-Sekretariat erfolgen. Das ÜK-Sekretariat behält sich das Recht vor, unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Vorkommnissen Klassenumteilungen vorzunehmen. Aufgebote für Kursbesuche Die Lehrbetriebe erhalten die Kursaufgebote für ihre Lernenden rechtzeitig und automatisch (mit Rechnung) zugestellt. Für den 1. ÜK sind keine Vorbereitungen zu treffen. Absenzen Können Lernende aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall) nicht am vorgesehenen Kurs teilnehmen, ist die Absenz vor Beginn des Kurses der/dem ÜK-Leiterin/ Leiter oder dem ÜK-Sekretariat schriftlich durch den Lehrbetrieb zu melden. Für die (kostenlose) Nachholung verpasster Kurstage ist das ÜK-Sekretariat besorgt. Bei unentschuldigten Absenzen wird für die Nachholung ein Unkostenbeitrag von CHF 100.- verrechnet. Absenzen und ungebührliches Verhalten werden den Lehrbetrieben gemeldet. |
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